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Gehen Gesellschafter im Streit auseinander, endet die Auseinandersetzung oft vor Gericht. Ein besonderer Fall eines Streits unter Gesellschaftern wird nun am August vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt Az. Sowohl die Klägerin als auch die beiden Beklagten waren zuvor bereits selbständig im Bereich der Vermittlung sogenannter Escort-Damen tätig.
Im Jahr sollten die Geschäfte der drei in einer neuen Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schüttorf zusammengeführt werden. Das Geschäftsmodell bestand darin, vor allem über Websites und ein Call Center männliche Interessenten an die selbständig arbeitenden Damen aus der Kartei des Unternehmens zu vermitteln.
Das Unternehmen sollte dafür Provisionen erhalten. In der neuen Gesellschaft sollten zu diesem Zweck die vorher gesondert betriebenen Vermittlungs-Websites der drei Gesellschafterinnen gebündelt werden. Diese Website wurde der Gesellschaft daher ohne Einbringung lediglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Die Zusammenarbeit der drei Gesellschafterinnen wurde jedoch trotz des Streits zunächst fortgesetzt. Die beiden beklagten Gesellschafterinnen werfen der Klägerin zur Begründung des Ausschlusses diverse Verletzungen des Gesellschaftsvertrages vor.
Vor allem habe sie gezielt die Zusammenarbeit zu ihren Gunsten ausgenutzt. Kunden habe sie gezielt allein auf ihre Kanäle umgeleitet, etwa indem sie ihnen ihre private Handynummer gegeben habe. Ihr Ziel sei dabei gewesen, sich am Ende die erneuerte Website und den Kundenstamm allein zu sichern. Gegen ihren Ausschluss aus der Gesellschaft durch Beschluss der beiden Mitgesellschafterinnen wehrt die Klägerin sich in dem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück.