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Wegen Beleidigung musste sich ein Kamp-Lintforter 32 vor dem Amtsgericht verantworten. Angeklagter soll seine Ex-Freundin beleidigt haben. Dieser bestritt den Tatvorwurf. Der Verteidiger forderte die Einstellung des Verfahrens.
Eingestellt wurde das Strafbefehlsverfahren gegen einen Mann 32 aus Kamp-Lintfort. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter, die der Angeklagte bei seiner Ex-Freundin abholen wollte. Bei der Übergabe wollte die Ex-Freundin noch mit dem Angeklagten sprechen, was dieser abblockte.
Dabei soll die Beleidigung gefallen sein. Der Angeklagte bestritt die Beleidigung. Es habe lediglich ein kleines Wortgefecht ohne die angeklagte Beleidigung gegeben. Sein Verteidiger beantragte die Einstellung des Verfahrens, da die Beleidigung, falls sie denn gefallen sei, eher im niedrigen Bereich liege. Zudem spielten bei dem Thema auch Emotionen eine Rolle, wenn es um das Umgangsrecht der gemeinsamen Tochter gehe.
Mit der Einstellung zeigte sich auch der Staatsanwalt einverstanden. Die Richterin folgte beiden Anträgen und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. Andre Elsinghorst Das Paar hat eine gemeinsame Tochter Die beiden haben eine gemeinsame Tochter, die der Angeklagte bei seiner Ex-Freundin abholen wollte.
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