
GEWICHT: 46 kg
Oberweite: 80 E natur
60 min:90€
Nacht: +30€
Intime Dienste: Sex in Strumpfen, Lesbensex, Fetisch, Dreier FFM, Foto/Video
Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt a. September entschieden. Bereits vor 5 Jahren hatte der Eigentümer des Grundstücks vergeblich eine Zulassung eines solchen Prostitutionsgewerbes dort gerichtlich gegen die Stadtverwaltung durchzusetzen versucht.
Das Verwaltungsgericht wies damals die Klage ab, weil die zusätzliche Ansiedlung eines grundsätzlich zwar im Gewerbegebiet zulässigen Bordellbetriebs im Hinblick auf die dort schon bestehenden Prostitutionsbetriebe eine schleichende Gebietsabwertung befürchten lasse. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Mit dieser Begründung beantragte der Kläger im Juni bei der beklagten Stadt Speyer die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids, der im September abgelehnt wurde.
Diese hat die 4. Kammer des Gerichts nun abgewiesen. Zur Begründung haben die Richter ausgeführt:. Es gebe keinen Grund, aufgrund der inzwischen eingetretenen Entwicklung von der bisherigen Einschätzung abzurücken. So sei weiterhin bei einer Zulassung eines neuen Bordellstandorts mit einer gebietsunverträglichen Konzentration des Sexgewerbes dort zu rechnen. Durch abnehmende Attraktivität des Gewerbegebiets für das herkömmliche Gewerbe und steigende Immobilienpreise, die bei Ansiedlung von ertragsstärkerem Prostitutions- und Vergnügungsgewerbe dort zu erwarten seien, komme es zu einem schleichenden Verdrängungsprozess für das herkömmliche Gewerbe und damit zu einer städtebaulich unerwünschten Entwicklung des Gebiets zu einem Sex- und Vergnügungsviertel.
Gegen das Urteil kann der Kläger die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht beantragen. Menü Zum Inhalt springen. VG Neustadt, Pressemitteilung vom NW vom Zur Begründung haben die Richter ausgeführt: Es gebe keinen Grund, aufgrund der inzwischen eingetretenen Entwicklung von der bisherigen Einschätzung abzurücken.
Quelle: VG Neustadt.